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Erstattung durch die Deutsche
Rentenversicherung
Leitfaden für die Bezuschussung von Hilfsmitteln
Sollten Sie für die Ausübung Ihrer Arbeit auf ein Hilfsmittel (z.B. Spezialstuhl) angewiesen sein, wird die Anschaffung in vielen Fällen von der Deutschen Rentenversicherung bezuschusst. Folgende
Voraussetzungen müssen erfüllt sein: 1. Ein Facharzt attestiert, dass die Tätigkeit nur unter Verwendung eines entsprechenden Hilfsmittels weiter ausgeübt werden kann. Dieses Hilfsmittel sollte im
Attest direkt benannt werden – z.B. Arthrodesenstuhl. 2. Ausschlaggebend für die Bewilligung eines Hilfsmittels ist die Zeit, in der Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden (mind. 15 Jahre). 3.
Der entsprechende Antrag wird mit dem Attest ausgefüllt bei der Rentenversicherung eingereicht. Eine schnellere Bearbeitung des Antrags kann durch das Einreichen eines Kostenvoranschlags bei der
Beantragung erreicht werden. Das bewilligte Hilfsmittel – wie zum Beispiel ein Spezialstuhl – geht in das Eigentum des Mitarbeiters über. Info: Unter bestimmten Rahmenbedingungen werden auch von den
Berufsgenossenschaften die Kosten dieser Hilfsmittel bezuschusst oder übernommen.
Antragspaket Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Dieses Paket enthält notwendige Formulare für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher Berufsfördernde Leistungen). Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden Versicherten gewährt, die aus
gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Auf diesem Wege soll die Eingliederung im Berufsleben erhalten oder wieder erreicht werden. das Formular zur Rehabilitation "G130"
finden Sie auf der Seite der "Deutschen Rentenversicherung"